Kostenübernahme
Private Versicherungen übernehmen in aller Regel verhaltenstherapeutische Behandlungen bei einem Psychotherapeuten, wenn ein sog. Richtlinienverfahren zur Anwendung kommt (Verhaltenstherapie gehört zur Gruppe der Richtlinienverfahren) und der Behandler approbiert ist. Die genauen Konditionen (z. B. Anzahl der Sitzungen, Antragsprocedere) entnehmen Sie bitte Ihrem individuellen Vertrag.
Verhaltenstherapie ist beihilfefähig gemäß der geltenden Beihilfeordnung. Üblicherweise sind fünf Probestunden (sog. probatorische Sitzungen) antrags- und genehmigungsfrei. Auf deren Grundlage stelle ich gemeinsam mit Ihnen einen Antrag bei der Beihilfestelle. Nach erteilter Genehmigung werden die Therapiestunden fortgeführt. Die private Zusatzversicherung schließt sich normalerweise ohne erneute Überpfüfung der Übernahme durch die Beihilfe an.
Verhaltenstherapie ist als Richtlinienverfahren Teil des Leistungskataloges gesetzlicher Krankenversicherer und wird von den Versicherern übernommen.
Da ich eine Privatpraxis führe, also keine Kassenzulassung besitze, ist das Kostenerstattungsverfahren notwendig. Eine Psychotherapie im Rahmen der Kostenerstattung können Sie dann beantragen, wenn ein schneller Therapiebeginn notwendig ist und Sie Ihrer Krankenkasse nachweisen können, dass Sie sich bereits erfolglos bei kassenzugelassenen Therapeuten um einen Therapieplatz bemüht haben.
Viele Kassen befürworten einen Antrag auf Kostenerstattung ohne Weiteres, bei anderen ist es wiederum schwieriger – jedoch nicht aussichtslos. Daher empfehle ich Ihnen ausdrücklich, gerade dann, wenn ein schneller Therapiebeginn notwendig ist, von ihrem Recht, gem. § 13 Abs. 3 SGB V, Gebrauch zu machen. Selbstverständlich informiere und unterstütze ich Sie bei dem dafür notwendigen Procedere.
Folgender Link der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) könnte Ihnen dienlich sein:
http://www.deutschepsychotherapeutenvereinigung.de/fileadmin/main/g-datei-download/Patienteninformation/DPtV-Faltblatt_Kosten.pdf